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Unsere kleine Farm
Unsere kleine Farm

Angebot

Hundepension

 

Aufnahmebedingungen:

-gültiger Impfschutz (Impfpass bitte mitbringen)
-gültige Haftpflichtversicherung (Versicherugspolice bitte mitbringen)
-gechipt
-verträglich mit Artgenossen

 

Wir nehmen keine unkastrierten Rüden über 1 Jahr und 

keine läufigen Hündinnen.

 

 

   Tageshund   15,- Euro
      pro Tag (24h) pro Hund 20,- Euro

Gefüttert wird entweder das eigene, mitgebrachte Futter, oder auf Wunsch auch Frischfleisch mit Gemüse, Bierhefe und Fischöl.

      Futter          je nach Größe
      pro Mahlzeit         1,- bis 2,- Euro

 

Stand: 01.09.2017
 


 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Hundepension Unsere kleine Farm
Holger Baaske, Schaafhausen 29, 29451 Dannenberg

1. Pensionsvertrag

1.1 Zwischen dem Hundehalter des in Pension gegebenen Hundes und dem Inhaber der Pension „Unsere kleine Farm“ wird ein Pensionsvertrag abgeschlossen. Die hier aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen werden Bestandteil eines jeden Pensionsvertrages. Der Inhaber der Pension „Unsere kleine Farm“ weist jeden Hundehalter bei Vertragsabschluß ausdrücklich darauf hin, dass die hier aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen Bestandteil des Pensionsvertrages sind. Außerdem sind die hier aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen durch deutlich sichtbaren Aushang am Eingang der Pension „Unsere kleine Farm“ ausgehängt, und der Inhaber der Pension weist jeden Hundehalter auf diesen deutlich sichtbaren Aushang hin. Jeder Hundehalter, der seinen Hund in die Pension „Unsere kleine Farm“ gibt, versichert, in zumutbarer Weise von dem Inhalt der allgemeinen Geschäftsbedingungen der Pension „Unsere kleine Farm“ Kenntnis erlangt zu haben. Jeder Hundehalter, der mit der Pension „Unsere kleine Farm“ einen Vertrag abschließt, ist mit der Geltung der hier aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.

1.2 Die Hundepension „Unsere kleine Farm“ gewährleistet jedem in Pension gegebenen Hund während der vereinbarten Pensionsdauer auf dem umzäunten Gelände ausreichend Freilauf zu verschaffen.
Zusätzlich zu dem Freilauf auf dem umzäunten Gelände werden die Hunde je nach körperlicher Verfassung auch außerhalb des eingezäunten Geländes Gassi geführt oder mit dem Fahrrad bewegt. Bestehen diesbezüglich Einschränkungen und Besonderheiten, die zu beachten sind, so ist das auf der Anmeldung zu vermerken.
Bei Hunden, die über die vorhandenen Zäune von 1,80cm, 1,60cm und 1,40cm springen, ist der Pensionbetreiber „Unsere kleine Farm“ darüber zu informieren. Die Pension für solche Hunde ist ausgeschlossen. Sollte sich erst während des Aufenthaltes des Hundes in der Hundepension herausstellen, dass der Hund über die vorhandene Zäune springt oder klettert, ist die Hundepension „Unsere kleine Farm“ berechtigt, den Hund sofort durch den Halter oder die benannte Vertretungsperson abholen zu lassen.

1.3 Der Hundehalter wird durch die Hundepension unverzüglich benachrichtigt, wenn bei seinem Hund gesundheitliche oder psychische Störungen auftreten oder der Hund Eingewöhnungsprobleme zeigt, die das gewöhnliche Maß übersteigen. Der Hundehalter ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass der Hundepension „Unsere kleine Farm“ der Aufenthaltsort des Hundehalters bekannt ist, so dass die Hundepension den Hundehalter auch tatsächlich jeder Zeit nachrichtlich erreichen kann.
Ist der Hundehalter nicht erreichbar, so hat er eine vertretungsberechtigte Person mit Namen, Anschrift und Kontaktdaten (Telefon, Handy) zu benennen, die in diesem Fall für die Hundepension „Unsere kleine Farm“ erreichbar ist.

1.4 Der Hundehalter wird über die Unterbringung und Haltung in der Pension durch das Programmangebot und/oder das Beratungsgespräch der Pension „Unsere kleine Farm“ eingehend informiert. Besonderheiten der Verpflegung und medizinischer Versorgung sind durch den Hundehalter vor Aufnahme des Hundes ausdrücklich und schriftlich anzugeben.

1.5 Der Hundehalter wird vor Aufnahme des Hundes darauf hingewiesen, dass sein Hund auf eigene Gefahr in die Pension gegeben wird. Dieses bezieht sich ausdrücklich auf die anderen in Pension befindlichen Hunde bzw. auf Auseinandersetzungen zwischen den Tieren und deren Verletzungsfolgen.
Der Hundehalter wird vor der Aufnahme des Hundes ebenfalls darauf hingewiesen, dass Schäden an den Pensionstieren, die ohne weitere Beteiligung durch andere Hunde entstanden sind, wie z.B. Verstauchungen, Rissverletzungen an Bäumen, Bänderrisse, Kreuzbandrisse, Knochenbrüche, Magenverstimmungen, Durchfall, Erkältungen, Husten und ähnliche Krankheiten, sowie der Tod des Hundes auf Grund Alters, körperlicher Verfassung oder infolge der o.g. Krankheiten, von der Haftung ausgeschlossen werden.
Ausgenommen von der Haftung sind lediglich Fälle von groben Vorsatz oder grobem Verschulden der Hundepension „Unsere kleine Farm“ und deren Mitarbeiter oder Verantwortlichen.

1.6 Die Pension hat eine Betriebshaftpflichtversicherung, die aber nicht die unter 1.5 genannten Fälle erfasst.

1.7 Der Hundehalter hat eine Haftpflichtversicherung für seinen Hund oder seine Hunde abgeschlossen, die auch das Risiko der Unterbringung in einer Hundepension beinhaltet. Eine Kopie des Versicherungsscheines ist beizufügen.

2. Tierarztkosten/Tierheim
2.1 Der Hundehalter erklärt sich damit einverstanden, dass alle Bemühungen, ohne Ansehen der Kosten, durch einen Tierarzt oder sonstige Dritte bei Erkrankung oder im Falle eines Unfalles/Verletzung seines Hundes erfolgen sollen. Die hierbei entstehenden Kosten werden in voller Höhe durch den Hundehalter übernommen.

2.2 Der Hundehalter versichert, dass sein in Pension gegebener Hund die nachfolgend genannten Impfungen besitzt. Sollte dies nicht der Fall sein, ist die Hundepension „Unsere kleine Farm“ berechtigt, vom Pensionsvertrag zurückzutreten oder die Impfungen auf Kosten des Hundehalters nachzuholen. Folgeschäden vertraglich zugesicherter Impfungen, gehen zu Lasten des Hundehalters. Die Hundepension „Unsere kleine Farm“ übernimmt hierfür keinerlei Gewähr und schließt jeden Schadenersatz hierzu aus. Der Hundehalter sichert zu, dass der Hund innerhalb des letzten Jahres folgende Impfungen erhalten hat: Tollwut, Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose, Zwingerhusten.
Der Hund ist regelmäßig entwurmt, letztmalig max. 4 Wochen vor Antritt des Pensionsaufenthaltes.
Der Hund ist frei von Krankheiten sowie inneren und äußeren Parasiten.
Der Hund hat einen aktuellen, max. 3 Wochen alten Zecken- und Flohschutz mit vom Tierarzt verkauften Mitteln. Natürliche oder frei verkäufliche Parasitenmittel sind kein ausreichender Schutz gegen Ektoparasiten.

2.3 Der in Pension gegebene Hund wird umgehend nach Ablauf der vereinbarten Pensionsdauer durch den Hundehalter abgeholt. Im Falle der Nichteinhaltung wird der Hund nach 15 Tagen einem Tierheim zugeleitet. Das Tierheim wird von der Pension „Unsere kleine Farm“ ausgesucht. Die in diesem Zusammenhang stehenden Kosten werden dem Hundehalter in Rechnung gestellt. Der Hund kann durch die Tierheimbetreiber oder die Hundepension an geeignete Halter übereignet werden.

2.4 Dem Hundehalter ist bekannt, dass läufige Hündinnen nicht aufgenommen werden können. Sollte der Hundehalter eine läufige Hündin in Pension geben und dieses der Pension „Unsere kleine Farm“ verschweigen, wird für die dann auftretenden Folgen (Deckung der Hündin während der Pensionszeit) keine Haftung übernommen. Die hierbei entstehenden Kosten gehen alleine zu Lasten des Hundehalters.
Die Pension ist berechtigt, die läufige Hündin sofort durch den Halter oder den Vertretungsberechtigten abholen zu lassen. Der volle Pensionspreis bis zum Aufenthaltsende ist bei Abholung zu entrichten.
Sollte eine Abholung nicht möglich sein und die Hundepension „Unsere kleine Farm“ stimmt einem weiteren Aufenthalt der Hündin zu, so verdoppelt sich der bisherige Pensionspreis.

2.5 Der Verdacht auf eine Erkrankung des in Pension zu gebenden Hundes ist ausdrücklich vom Hundehalter bekanntzugeben. Die Pension „Unsere kleine Farm“ übernimmt keine Haftung für kranke Hunde und deren Folgen.
Erkrankt der Hund vor Beginn des Aufenthaltes oder während des Aufenthaltes, ist die Hundepension berechtigt, von dem Pensionvertrag zurückzutreten.

3. Pensionspreise
3.1 Der Hundehalter verpflichtet sich, pro Pensionstag EURO 20,00 zu bezahlen.
Wird der Hund nicht zur vereinbarten Zeit abgeholt (früher), so ist der volle Pensionspreis zu entrichten. Wird der Hunde verspätet abgeholt, so ist ein Aufschlag zuentrichten.
Wir der Hund durch die Hundepension mit verpflegt, so ist hierfür ein gesonderter Betrag je nach Hundefutterbedarf zwischen EURO 0,50 und 2,00 je Mahlzeit zu entrichten.
Es werden zwei Mahlzeiten täglich verabreicht.
Sollte das mitgebrachte Futter dem Futterbedarf des Hundes nicht entsprechen, da er z.B. durch vermehrte Bewegung einen erhöhten Bedarf hat, ist die Pension berechtigt, dem Hund mehr Futter zu geben. Sollte das mitgebrachte Futter nicht ausreichend sein, kann der Hund auf Kosten des Hundehalters durch die Pension weiter verpflegt werden.
Es wird weiterhin darauf hingewiesen, dass es auch Hunde gibt, die während des Pensionsaufenthaltes das Futter verweigern oder nur wenig fressen. Das gehört zu den bekannten Verhaltensweisen, die durch die Umgewöhnung in die veränderte Umgebung auftreten können.

3.2 Der Pensionspreis wird nach Absprache entweder im Voraus oder bei Abholung des Hundes entrichtet.

  1. Öffnungszeiten
    Montag - Samstag: von 7.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr
    Sonn- und Feiertag: von 8.00 bis 10.00 Uhr und von 16:00 bis 18:00 Uhr
    Sollte ein Bringen und Holen des Hundes nicht zu dem vereinbarten Termin möglich sein, ist die Hundepension „Unsere kleine Farm“ rechtzeitig darüber zu informieren und eine neue Terminvergabe innerhalb der genannten Öffnungszeiten vereinbart werden.

    Die Anmeldung in der Hundepension erfolgt in Schriftform per Post oder per EMail und ist verbindlich.
    Die Anmeldung wird wirksam mit Eingang der schriftlichen Form und der Anzahlung.
    Die Anzahlung beträgt:
                                    für einen Hund      für mehrere Hunde
    bis 1 Woche          30,-                             50,-
    bis 2 Wochen        60,-                         100,-
    über 2 Wochen     90,-                         150,-

     

Sollte eine telefonische Terminvereinbarung stattgefunden haben, so ist diese ebenfalls verbindlich.

Die Anzahlung ist bei Buchung in bar oder per Überweisung fällig.
Die Anzahlung wird bei Stornierung nicht erstattet und als Bearbeitungsgebühr einbehalten.
Wird der Aufenthalt bis max. 2 Wochen vor Beginn des Aufenthaltes storniert, ist der halbe Aufenthaltspreis zu entrichten.
Wird der Aufenthalt innerhalb drei Tagen vor Aufenthaltsbeginn storniert oder wird der Aufenthalt nicht angetreten, so wird der volle Aufenthaltspreis fällig.
Die Stornierung bedarf ebenfalls der Schriftform per Post oder per EMail.

 

5. Haftung
Die Pension „Unsere kleine Farm“ schließt jede Haftung auf Schadenersatz aus, es sei denn, Schäden werden aufgrund einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung herbeigeführt. Gleiches gilt für die Vertragsverletzung durch einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

 

 

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und informieren Sie sich näher zu unseren Angeboten. Unsere Mitarbeiter helfen Ihnen gerne weiter.

Hier finden Sie uns

Unsere kleine Farm
Schaafhausen 29
29451 Dannenberg (Elbe)

Rufen Sie einfach an unter

 

+49 5861 2201

 

oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Öffnungszeiten

Hol- und Bringzeiten der Hundepension:
 

7:00 Uhr bis 12:00 Uhr
14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

An Sonn- und Feiertagen
8:00 Uhr bis 10:00 Uhr
16:00 Uhr bis 18:00 Uhr

 

Gerne können Sie zur Besichtigung mit Ihrem Hund die Pension ansehen.
Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin.

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